KS-Motorinstandsetzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf Nebenaggregate gewähren wir keine Garantie, ebenso keine Garantie auf Fahrzeuge mit Chip Tuning.

Garantiebedingungen Hausgarantie

1. Der Garantie unterliegende Teile
1.1 Rumpfmotor

2. Inhalt der Garantie
2.1 Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der Garantiedauer seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen vorgesehenen Umfang.
2.2 Keine Garantie besteht, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, für Schäden durch einen Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
2.3 Eine Garantie Leistung setzt voraus, dass ab Verkauf, die vom Garantiegeber vorgeschriebenen Warnungen-/Inspektionsarbeiten sowie die vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten bei einem Kfz-Meisterbtrieb durchgeführt und auf Verlangen mit Originalrechnung belegt werden.

3. Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion, bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes, auch für Europa im geographischen Sinne.

4. Umfang der Garantie, Kostenbeteiligung
4.1 Die Garantie umfasst die Reparatur garantierter Teile durch Ersatz oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen, einschließlich der Lohnkosten nach den Arbeitswerten des Herstellers. Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit einschließlich Aus- und Einbaukosten.
4.2 Garantiepflichtige Materialkosten werden im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung der beschäftigten Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparatur wie folgt erstattet:
100% bis 50.000 km
90% bis 60.000km
80% bis 70.000km
70% bis 80.000km
60% bis 90.000km
50% bis 100.000km
40% bei über 100.000 km bis max. 150.000 km
Der Differenzbetrag trägt der Garantienehmer als Selbstbehalt.
4.3 Unter die Garantie fallen nicht Kosten für Test-, Mess-und Einstellarbeiten, sowie sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden fallen.
4.4 Bei einem Reklamationsfall, sind die Überführungskosten vom Kfz oder Motor, vom Garantienehmer selbst zu tragen.

5. Abwicklung der Garantie
5.1 Der Käufer hat einen Garantieschaden unverzüglich und immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zu Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.
5.2 Ist eine Reparatur durch den Garantiegeber nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers durch eine vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden.
5.3 Der Garantienehmer hat für die Feststellung des Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom Garantienehmer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
5.4 Der Garantienehmer hat eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original vorzulegen oder zu übersenden.
5.5 Der Garantienehmer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei Weisungen des Verkäufers oder dessen Beauftragten zu befolgen.
5.6 Der Garantienehmer ist dazu verpflichtet, nach der Instandsetzung einen Öl-Wechsel nach 1.000 Kilometern in einer Fachwerkstatt durchzuführen. Der Öl-Wechsel muss mit einem Beleg nachgewiesen werden.
5.7 Es müssen nach der Instandsetzung in 15.000 Kilometer Intervallen Öl-Wechsel inkl. Öl-Filter durchgeführt werden. Der Öl-Wechsel muss von einer Fachwerkstatt durchgeführt und quittiert werden.

6. Garantie-Dauer / Gewährleistung
Die Dauer beträgt 12 Monate ohne km Begrenzung

7. Gesetzliche Sachmängelansprüche
Gesetzliche Sachmängelansprüche des Käufers bleiben unberührt. Die Dauer der gesetzlichen Sachmangelhaftung beträgt bei Gebrauchtfahrzeugen 6 Monate.

8. Garantie-Übertragung
Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar, jedoch nach vorheriger Zusage vom Garantiegeber möglich.